Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ruft zur Einreichung von Projekten auf, um :
Einrichtung von "Zentren für sozio-professionelle Eingliederung" in der GDL
RELANCE-Klasse 12-16 Jahre oder RECONNECT-Klasse 16+ Jahre
Im Rahmen der Regierungspolitik zur Begleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend einen Aufruf zur Einreichung von Projekten bezüglich der Einrichtung von Zentren zur sozialberuflichen Eingliederung. Dieses Dokument beschreibt den Zweck des Antrags und die Bedingungen für die Teilnahme von Managern, die mit dem Sektor der Kinder- und Familienhilfe in Verbindung stehen.
Die CISP sind Orte der alternativen Beschulung, die durch ihre Organisation und ihre Aufgaben eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse, Kompetenzen und Interessen von Jugendlichen mit schulischen Schwierigkeiten ermöglichen. Die Betreuung der Jugendlichen erfolgt auf schulischer Ebene, aber vor allem auf sozialpädagogischer Ebene, um die sozialen, emotionalen und eventuell beruflichen Kompetenzen zu stärken (vor allem bei Jugendlichen über 16 Jahren).
Die Einrichtung von Zentren für sozialpädagogische Eingliederung (CISP) ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE), um auf die Notlage dieser Schüler zu reagieren. Die CISP spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Abbruch des Bildungs- und Schulsystems. Sie schlagen Maßnahmen vor, die zwei der drei von der Europäischen Kommission definierten Aktionspole betreffen, nämlich Intervention und Kompensation.
Mit der Verlängerung der Schulpflicht1 ist es wichtig, die bereits begonnenen Bemühungen, Jugendliche neu zu motivieren, sie mit dem Lernen zu versöhnen oder schwierige Übergangszeiten sinnvoll zu nutzen, weiter auszubauen und alternative Konzepte für den Schulbesuch zu entwickeln. Schüler ab 12 Jahren werden in speziellen Klassen mit dem Namen "RELANCE-Klasse" unterrichtet, Jugendliche ab 16 Jahren in Klassen mit besonderen Zielen mit dem Namen "RECONNECT-Klasse".
1. Aufgaben und Ziele
Die entwickelten Aktionen erfüllen die folgenden Kriterien:
- Den Jugendlichen mit dem System versöhnen und die Fortsetzung seiner Schullaufbahn oder eine schulische Neuorientierung fördern (RELANCE).
- Unterstützung des Jugendlichen beim Erlernen von Selbstständigkeit und bei der Entwicklung sozio-emotionaler Kompetenzen (RELANCE).
- Unterstützung von Schülern und Jugendlichen, die die Schule abbrechen, beim Erlernen von Selbstständigkeit und bei der Entwicklung sozio-emotionaler Kompetenzen.
- Vorbereitung des Schülers, der vom Schulabbruch bedroht ist, darauf, den normalen Bildungsweg im Berufsleben zu beschreiten.
- Dem abgebrochenen Schulabgänger soll durch die Zertifizierung bestimmter Kompetenzen ermöglicht werden, erneut eine Berufsausbildung zu beginnen oder als ungelernter Arbeiter eine berufliche Tätigkeit auszuüben.
- Dem Schüler oder Jugendlichen, der die Schule abgebrochen hat, eine (Re-)Orientierung in Richtung Unterricht/Schule ermöglichen.
- Das Konzept eines Qualitätsansatzes, der die jeweilige Aktivität berücksichtigt, durchsetzen;
- Einen individuellen Bildungsplan aufstellen.
- Die Familie des Jugendlichen in das pädagogische Projekt einbeziehen ;
- Vernetzung mit den wichtigsten Akteuren (MENJE, ONE, ORE, Partnerhochschulen, verschiedene Dienste ...) ;
- Förderung von Schulungen und Supervisionen für das Personal im Zusammenhang mit der Tätigkeit ;
2. Organisation, die für den Projektaufruf in Frage kommt
Der Projektträger muss die Voraussetzungen erfüllen, um vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend gemäß dem geänderten Gesetz vom 8. September 1998 zur Regelung der Beziehungen zwischen dem Staat und den im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätigen Einrichtungen anerkannt zu werden.
3. Kalender
SCHRITTE | DATEN |
Start des Projektaufrufs | 1. Februar 2024 |
Abschluss des Projektaufrufs | 1. April 2024 |
Bewertung und Auswahl von Projekten | 15. Mai 2024 |
Information der Antragsteller über die (Nicht-)Auswahl der Projekte | Anfang Juni 2024 |
Start der detaillierten Projektplanung | Zu definieren |
Einweihung des Besucherzentrums | Zu definieren |
4. Rechtlicher Rahmen und Finanzierung
Das Projekt und sein Betrieb fallen unter anderem in den Anwendungsbereich der folgenden Gesetze, großherzoglichen Verordnungen und Übereinkommen:
- Geändertes und berichtigtes Gesetz vom 8. September 1998 zur Regelung der Beziehungen zwischen dem Staat und den Organisationen, die im sozialen, familiären und therapeutischen Bereich tätig sind (ASFT) ;
- Geändertes Gesetz vom 16. Dezember 2008 über die Kinder- und Familienhilfe ;
- Règlement grand-ducal modifié du 17 août 2011 concernant l'agrément à accorder aux gestionnaire d'activités pour enfants, jeunes adultes et familles en détresse (Geänderte großherzogliche Verordnung vom 17. August 2011 über die Zulassung von Leitern von Aktivitäten für Kinder, junge Erwachsene und Familien in Not) ;
- Gesetz vom 20. Juli 2023 über die Schulpflicht und zur Änderung :
- geändertes Gesetz vom 6. Februar 2009 über die Organisation der Grundschulbildung ;
- des geänderten Gesetzes vom 18. März 2013 über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern.
- Geändertes Gesetz vom 25. Juni 2004 zur Organisation der Gymnasien ;
- Gesetz vom 15. Juli 2011 über den Zugang zu schulischen und beruflichen Qualifikationen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ;
- Geänderte großherzogliche Verordnung vom 17. August 2011 zur Präzisierung der Finanzierung von Maßnahmen der Sozialhilfe für Kinder und Familien.
Die Finanzierung der Maßnahmen wird über eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und dem Projektträger für die jeweilige Aktivität sichergestellt.
Die Finanzierung der Baukosten wird über den Fonds für die Finanzierung der Infrastruktur von privaten Bildungseinrichtungen und sozio-familiären Infrastrukturen sichergestellt. Eine entsprechende Vereinbarung wird zwischen dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und dem Projektträger geschlossen.
5. Programm zur Einrichtung eines Zentrums für sozio-professionelle Eingliederung
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Anhang.
6. Kriterien für die Auswahl
Bei der Analyse der Projekte wird eine Jury die folgenden Kriterien berücksichtigen:
- Grad der Erfüllung der in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Aufgaben und Ziele ;
- Grad der Erfüllung des Programms zur Einrichtung eines Zentrums für sozio-professionelle Eingliederung
- Konzept, das auf die Aufnahme und Betreuung dieser Zielgruppe zugeschnitten ist ;
- Das Projekt ist in Verbindung mit bestehenden Diensten und Strukturen eingetragen;
- Das Projekt ist langfristig angelegt und bietet Garantien für Kontinuität.
7. Kontaktperson
Die Bewerbungsunterlagen müssen :
- Verfasst anhand des beigefügten Formulars
- In einer der drei Amtssprachen des Landes verfasst
- Ordnungsgemäß ausgefüllt, in maschinengeschriebener Form
- Einreichen bis spätestens 1. April 2024 per E-Mail an folgende Adresse: ricardo.marques@men.lu oder guy.aeckerle@men.lu
- Bei weiteren Fragen zu diesem Projektaufruf wenden Sie sich bitte an: ricardo.marques@men.lu oder guy.aeckerle@men.lu
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