luxemburg.lu   guichet.lu   regierung.lu   Andere Internet Seiten

WERDEN SIE PFLEGEFAMILIE!

Eine Pflegefamilie zu werden, bedeutet, einem Kind eine stabile familiäre Umgebung zu verschaffen, sein Wohlergehen zu schützen und seine Interessen zu vertreten. 

Es bedeutet, einem Kind eine sichere Bindungsbeziehung zu bieten, die es ihm ermöglicht, unter den besten Bedingungen aufzuwachsen und sich in seinem eigenen Tempo zu entwickeln.

Es bedeutet, die Individualität des Kindes, seinen Werdegang, seine Eltern und sein familiäres Herkunftssystem zu respektieren.

Es bedeutet, zu einer respektvollen Entwicklung beizutragen, die den Bedürfnissen des Kindes entspricht.

 

Profil der Bewerber

Bewerber für eine Pflegeelternschaft müssen emotional stabil sein und soziale Kompetenzen besitzen.

  • Sie kennen sich gut und sind sich ihrer Stärken, Grenzen und Gefühlswelt bewusst.
  • Sie denken positiv über das Leben und orientieren sich an den Ressourcen des Einzelnen.
  • Sie verfügen über familiäre und elterliche Ressourcen.
  • Sie sind in der Lage, sich selbst zu hinterfragen und ihren Erziehungsstil an die Bedürfnisse des Kindes anzupassen.
  • Sie verstehen die Situation der Herkunftseltern, den Kontext und den Umfang der Aufnahme.
  • Sie akzeptieren, schätzen und fördern die Bindungen zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie.
  • Sie begegnen den Herkunftseltern in einer Atmosphäre des Respekts und urteilen nicht über sie.
  • Sie akzeptieren die gemeinsame Wahrnehmung der Elternrolle.
  • Sie sind offen für eine Zusammenarbeit mit den Akteuren, die im System der Familienbetreuung tätig sind. 

Zulassungsvoraussetzungen

Um eine Pflegeelternschaft zu übernehmen, muss die Pflegefamilie Folgendes können :

  • den Pflegekindern einen angemessenen Lebensraum und die erforderliche Pflege bieten können;
  • die laut Zulassung genehmigte Anzahl von Kindern und die jeweiligen Modalitäten einhalten (höchstens 4 Kinder gleichzeitig, Ausnahmen sind möglich);
  • über eine Infrastruktur verfügen, die den Mindestanforderungen entspricht:
      •  die in Artikel 27 der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 17. August 2011 über die Zulassung von Leitern von Aktivitäten für Kinder, junge Erwachsene und Familien in Not vorgesehen sind ; und
      • gemäß den allgemeinen Bedingungen (Ziffer 10 der Bewerbungsunterlagen);
  • ein Verfahren „Auswahl – Vorbereitung – Schulung“ " von maximal 30 Stunden bei einer der Stellen zur Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien absolvieren und ein ein Auswahlzertifikat ;
  • die Basisschulung für Pflegefamilien 54 Stunden die in den Zuständigkeitsbereich des für Kinder zuständigen Ministers fällt;
  • während mindestens 12 Stunden pro Jahr mindestens an Weiterbildungen teil zu haben; ;
  • mindestens eine der 3 Amtssprachen Luxemburgs (deutsch, französisch und luxemburgisch) verstehen und benutzen können);;
  • regelmäßig von einer der Stellen zur Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien kontrolliert werden;
  • nicht wegen eines mit der Ausübung dieser Tätigkeit unvereinbaren Vergehens oder Verbrechens verurteilt worden sein; ;
  • die leiblichen Kinder der Pflegefamilie dürfen nicht Gegenstand einer Erziehungshilfe- oder Unterbringungsmaßnahme im Sinne des geänderten Gesetzes vom 10. August 1992 über den Jugendschutz oder einer Aufnahme in einer Pflegefamilie, einer stationären sozialpädagogischen Unterbringung oder einer sozialpädagogischen Unterbringung im Ausland im Sinne des Gesetzes über Hilfe, Unterstützung und Schutz für Minderjährige, junge Erwachsene und Familien gewesen sein.

Vorgehensweise – Praktische Modalitäten 

Antragstellung

Alle interessierten Personen müssen die Bewerbungsunterlagen für die sozialpädagogische Tätigkeit als Pflegefamilie ausfüllen: 
    • entweder über den Online-Vorgang auf MyGuichet.lu; 
    • oder indem sie das dafür vorgesehene Formular herunterladen und samt den erforderlichen Belegen per Post an folgende Adresse schicken: 
Ministre de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
Direction générale de l’Aide à l’Enfance et à la Famille
Service Compliance
33, Rives de Clausen 
Postanschrift: L-2926 Luxemburg 
 
  •  Folgende Belege sind dem Antrag auf Zulassung zur sozialpädagogischen Tätigkeit als Pflegefamilie beizufügen:
    • Kopie des Personalausweises des Mitglieds der Gastfamilie, das die Hauptverantwortung für die Aufnahme des Gastkindes bzw. der Gastkinder trägt; 
    • aktuelle erweiterte Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der Gemeindeverwaltung); 
    • vor weniger als 3 Monaten ausgestellter Auszug aus dem Strafregister – Führungszeugnis Nr. 3 („klassischer Strafregisterauszug“) und Originalauszug aus dem Strafregister – Führungszeugnis Nr. 5 („Schutz von Minderjährigen“) der Person, die die Hauptverantwortung für die Aufnahme des Pflegekinds bzw. der Pflegekinder übernimmt und der zum Haushalt gehörenden volljährigen Personen; 
    • Auswahl-Vorbereitung-Zertifikat, das von einer der drei Beratungsstellen ausgestellt wurde; 
    • Bescheinigung über die Teilnahme an der Basisschulung für Pflegefamilien; 
    • Kopie der richterlichen Verfügung zur Platzierung des/der Minderjährigen, falls Sie bereits ein oder mehrere Kind(er) zur Pflege aufgenommen haben.

Sind die Unterlagen unvollständig,geht der Service compliance (Compliance-Dienst) der Direction générale de l’Aide à l’Enfance et à la Famille (Generaldirektion Kinder- und Familienhilfe) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend wie folgt vor: 

  • Er bittet den Bewerber, die fehlenden Belege nachzureichen; und
  • verweist ihn an die Stellen zur Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien, falls er noch von keiner solchen Stelle betreut wird. 

Sind die Unterlagen vollständig,geht der Service de l’aide à l’Enfance (Kinderhilfsdienst) des Ministeriums wie folgt vor:

  • Er lässt dem Bewerber eine Empfangsbestätigung zukommen; und
  • verweist ihn an die Stellen zur Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien, falls er noch von keiner solchen Stelle betreut wird. 

 

Auswahlverfahren

Der Bewerber muss sich anschließend an die Beratungsstelle seiner Wahl wenden, um das höchstens 30-stündige Verfahren „Auswahl – Vorbereitung – Schulung“ zu absolvieren, und den Service compliance der Direction générale de l’Aide à l’Enfance et à la Famille des des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend wie folgt vor:.

Nach Abschluss des Verfahrens „Auswahl – Vorbereitung – Schulung“ und im Falle der Auswahl des Bewerberserhält dieser von der ein Auswahlzertifikat von der jeweiligen Stelle ein Auswahlzertifikat.

Nach Erhalt des Auswahlzertifikats verfügt der Service compliance über eine Frist von 3 Monaten um die Pflegebedingungen zu beurteilen. Diese Kontrolle erfolgt auf der Grundlage:

  • der Beurteilung derder Bewerbungsunterlagen ; und
  • von Besuchen am Wohnsitz des Bewerbers..

In Ermangelung einer Antwort seitens des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend wie folgt vor: gilt die Zulassung als erteilt..

Erteilung der Zulassung

Wird die Zulassung erteilt, kann es sich um Folgendes handeln:

  • eines bedingte Zulassung,das heißt eine vorläufigedie zwischen 6 Monaten bis 2 Jahren gültig ist; ;
  • eines eine bedingungslose Zulassung,das heißt eine das heißt eine endgültige Zulassung.Diese wird erteilt, wenn der Bewerber alle vorgesehenen Bedingungen erfüllt..

Anmerkung: Inhaber einer bedingten Zulassung können jederzeit eine bedingungslose Zulassung erhalten und umgekehrt.

DieBewilligung der Anerkennung als sozialer Hilfsdienst für Kinder wird dem Bewerber vom Minister ausgestellt.

Ab diesem Zeitpunkt kann der Bewerber ein oder mehrere Kinder aufnehmen und erhält Vergütungen und Unterhaltszahlungen, die vom Office national de l’enfance (Nationales Kinderbüro) (ONE) übernommen werden.  

Netzwerk

 

Neben dem Office national de l’enfance stehen Ihnen verschiedene Beratungsstellen bei Ihren Vorgängen und bei der Ausübung der Tätigkeit zur Seite.

Neben dem National Children's Office gibt es verschiedene Begleitdienste, die Sie bei allen Schritten und der Ausübung der Tätigkeit unterstützen können.

Anbei finden Sie die Kontaktdaten der verschiedenen Partner.

Familienplatzierung - ARCUS A.S.B.L.

Familljenhaus Zentrum :

29, rue de Mamer

L-8081 Bertrange

Tel.: 40 49 49 - 500

Familljenhaus Osten :

26, rue de Luxembourg

L-6750 Grevenmacher

Tel.: 40 49 49 - 700

Familljenhaus Süden :

23, Nordstraße

L-4260 Esch-sur-Alzette

Tel.: 40 49 49 - 500

Familljenhaus Norden:

16, Haaptstrooss

L-9764 Marnach

5, rue des Fleurs

L-9231 Diekirch

Tel.: 40 49 49 - 900

Familljenhaus Westen :

13, Grand-Rue

L-8510 Redange

37, Avenue Grande-Duchesse Charlotte

L-7520 Mersch

Tel.: 40 49 49 - 600

Familiäre Betreuung - Croix-Rouge Luxembourgeoise

22, route de Luxembourg
L-8077 Bertrange

Tel.: 27 55 64 00

Accueil.familial@croix-rouge.lu

 

Antenne Familiale - Lëtzebuerger Kannerduerf

Büros Mersch

z.i. Mierscherbierg

L-7526 Mersch

 

Tel.: 32 90 03-1

 

Büros Esch

1, Helen Buchholtz Street

L-4048 Esch-sur-Alzette

Tel.: 32 90 03-1

 

 

 

Nocher Büros

8, Duerfstrooss

L-9674 Nocher

Tel.: 32 90 03-1

 

Tel.: 32 90 03-1

 

Vergütung der Tätigkeit als Pflegefamilie

 

Die sozialpädagogische Tätigkeit als Pflegefamilie im Wege der Tages- und/oder Nachtbetreuung wird vom Office national de l’enfance (Nationales Kinderbüro) (ONE) in Form von Tagespauschalen für die Tage, die das Kind oder der junge Erwachsene in der Pflegefamilie verbringt, finanziert.

Diese Pauschale setzt sich gegebenenfalls aus den Unterhaltszahlungen und einer Vergütung zusammen, deren Höhe in der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 17. August 2011 zur Erläuterung der Finanzierung der sozialen Hilfsmaßnahmen für Kinder und Familien festgelegt ist.

Die Rechnungsstellung und die Zahlung erfolgen monatlich.

Möchten Sie einem Kind ein einladendes, stabiles, sicheres und warmes Familienumfeld bieten? 

Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren one@one.etat.lu