Es bedeutet, einem Kind eine sichere Bindungsbeziehung zu bieten, die es ihm ermöglicht, unter den besten Bedingungen aufzuwachsen und sich in seinem eigenen Tempo zu entwickeln.
Es bedeutet, die Individualität des Kindes, seinen Werdegang, seine Eltern und sein familiäres Herkunftssystem zu respektieren.
Es bedeutet, zu einer respektvollen Entwicklung beizutragen, die den Bedürfnissen des Kindes entspricht.
Bewerber für eine Pflegeelternschaft müssen emotional stabil sein und soziale Kompetenzen besitzen.
Um eine Pflegeelternschaft zu übernehmen, muss die Pflegefamilie Folgendes können :
Antragstellung
Sind die Unterlagen unvollständig,geht der Service compliance (Compliance-Dienst) der Direction générale de l’Aide à l’Enfance et à la Famille (Generaldirektion Kinder- und Familienhilfe) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend wie folgt vor:
Sind die Unterlagen vollständig,geht der Service de l’aide à l’Enfance (Kinderhilfsdienst) des Ministeriums wie folgt vor:
Auswahlverfahren
Der Bewerber muss sich anschließend an die Beratungsstelle seiner Wahl wenden, um das höchstens 30-stündige Verfahren „Auswahl – Vorbereitung – Schulung“ zu absolvieren, und den Service compliance der Direction générale de l’Aide à l’Enfance et à la Famille des des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend wie folgt vor:.
Nach Abschluss des Verfahrens „Auswahl – Vorbereitung – Schulung“ und im Falle der Auswahl des Bewerberserhält dieser von der ein Auswahlzertifikat von der jeweiligen Stelle ein Auswahlzertifikat.
Nach Erhalt des Auswahlzertifikats verfügt der Service compliance über eine Frist von 3 Monaten um die Pflegebedingungen zu beurteilen. Diese Kontrolle erfolgt auf der Grundlage:
In Ermangelung einer Antwort seitens des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend wie folgt vor: gilt die Zulassung als erteilt..
Erteilung der Zulassung
Wird die Zulassung erteilt, kann es sich um Folgendes handeln:
Anmerkung: Inhaber einer bedingten Zulassung können jederzeit eine bedingungslose Zulassung erhalten und umgekehrt.
DieBewilligung der Anerkennung als sozialer Hilfsdienst für Kinder wird dem Bewerber vom Minister ausgestellt.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Bewerber ein oder mehrere Kinder aufnehmen und erhält Vergütungen und Unterhaltszahlungen, die vom Office national de l’enfance (Nationales Kinderbüro) (ONE) übernommen werden.
Neben dem Office national de l’enfance stehen Ihnen verschiedene Beratungsstellen bei Ihren Vorgängen und bei der Ausübung der Tätigkeit zur Seite.
Neben dem National Children's Office gibt es verschiedene Begleitdienste, die Sie bei allen Schritten und der Ausübung der Tätigkeit unterstützen können.
Anbei finden Sie die Kontaktdaten der verschiedenen Partner.
Familienplatzierung - ARCUS A.S.B.L.
Familljenhaus Zentrum : 29, rue de Mamer L-8081 Bertrange |
Tel.: 40 49 49 - 500 |
Familljenhaus Osten : 26, rue de Luxembourg L-6750 Grevenmacher |
Tel.: 40 49 49 - 700 |
Familljenhaus Süden : 23, Nordstraße L-4260 Esch-sur-Alzette |
Tel.: 40 49 49 - 500 |
Familljenhaus Norden: 16, Haaptstrooss L-9764 Marnach 5, rue des Fleurs L-9231 Diekirch |
Tel.: 40 49 49 - 900 |
Familljenhaus Westen : 13, Grand-Rue L-8510 Redange 37, Avenue Grande-Duchesse Charlotte L-7520 Mersch |
Tel.: 40 49 49 - 600 |
Familiäre Betreuung - Croix-Rouge Luxembourgeoise
22, route de Luxembourg | Tel.: 27 55 64 00 Accueil.familial@croix-rouge.lu
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Antenne Familiale - Lëtzebuerger Kannerduerf
Büros Mersch z.i. Mierscherbierg L-7526 Mersch
| Tel.: 32 90 03-1
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Büros Esch 1, Helen Buchholtz Street L-4048 Esch-sur-Alzette | Tel.: 32 90 03-1
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Nocher Büros 8, Duerfstrooss L-9674 Nocher | Tel.: 32 90 03-1
Tel.: 32 90 03-1
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Die sozialpädagogische Tätigkeit als Pflegefamilie im Wege der Tages- und/oder Nachtbetreuung wird vom Office national de l’enfance (Nationales Kinderbüro) (ONE) in Form von Tagespauschalen für die Tage, die das Kind oder der junge Erwachsene in der Pflegefamilie verbringt, finanziert.
Diese Pauschale setzt sich gegebenenfalls aus den Unterhaltszahlungen und einer Vergütung zusammen, deren Höhe in der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 17. August 2011 zur Erläuterung der Finanzierung der sozialen Hilfsmaßnahmen für Kinder und Familien festgelegt ist.
Die Rechnungsstellung und die Zahlung erfolgen monatlich.
Möchten Sie einem Kind ein einladendes, stabiles, sicheres und warmes Familienumfeld bieten?
Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren one@one.etat.lu
33, Rives de Clausen
Für Korrespondenz verwenden Sie bitte die unten stehende Adresse
Postanschrift:
L-2926 Luxemburg
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns unter
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Myriam Bamberg
Tel: (+352) 247-85252
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